Baufinanzierung durch Bausparen

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Autor : creative24
Online seit : 28. November 2006


  
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Mit einem Bausparvertrag kann sich der Darlehensnehmer mittel- bis langfristig Eigenkapital für die Baufinanzierung seiner Immobilie ansparen und gleichzeitig die Weichen für ein Bauspardarlehen legen. Bausparmittel stellen eine ausgewogene Immobilienfinanzierung dar und der Bauherr hat die Möglichkeit, bereits Jahre vor dem Bau oder Kauf einer Immobilie sich ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern.  Die gesamte Bausparsumme setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen. Dies ist die Formel für günstiges Geld, das dazu beitragen soll, schneller in die eigenen vier Wände zu kommen.

So muss zunächst ein Bausparvertrag abgeschlossen werden, bei dem ein Guthaben von rund 40 Prozent der gesamten Bausparsumme angespart sein muss. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitrahmen von rund sieben Jahren. Sind verschiedene Voraussetzungen nach einem speziellen Punkteverfahren erfüllt, kommt es zur Zuteilung. Bereits bei Abschluss des Vertrages werden die Verzinsung der Einzahlungen durch den Bausparer, sowie die Zins- und Tilgungssätze für den Kredit in der Darlehensphase festgelegt. Ein schwankender Zinssatz auf dem freien Kapitalmarkt muss daher den Darlehensnehmer nicht beunruhigen.

Ein Bauspardarlehen eignet sich für alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen wie beispielsweise dem Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, für den Anbau, den Umbau oder die Erweiterung eines Hauses, zur Ablösung von Hypotheken und Grundschulden, sowie für Modernisierungsarbeiten.

Als besonders attraktiv gestaltet sich ein Bausparvertrag für junge Menschen, die über ein niedriges Einkommen verfügen. Hier kann beispielsweise eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, die an bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gebunden sind.

Zu den weiteren Vorteilen dieser Darlehensart gehört die Planungssicherheit, da der Bausparer bereits bei Vertragsabschluss erfährt, welche monatliche Belastung ihn erwartet. Hinzu kommt, dass das Bauspardarlehen durch eine nachrangige Grundschuld abgesichert werden kann. Das heißt, dass die Bausparkasse im Falle einer Zwangsvollstreckung anderen Kreditinstituten den Vorrang lässt. Da Banken meistens höhere Darlehenssummer gewähren als Bausparkassen, werden diese erstrangig abgesichert. Hinzu kommt auch, dass meist bei den Bausparkassen eine Sondertilgung oder eine sofortige Rückzahlung möglich ist, um so schneller entlastet zu werden.