Baufinanzierung durch Bausparen
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Mit einem
Bausparvertrag kann sich der Darlehensnehmer mittel- bis langfristig
Eigenkapital für die Baufinanzierung
seiner Immobilie ansparen und gleichzeitig die Weichen für ein Bauspardarlehen
legen. Bausparmittel stellen eine ausgewogene Immobilienfinanzierung dar und
der Bauherr hat die Möglichkeit, bereits Jahre vor dem Bau oder Kauf einer
Immobilie sich ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern. Die gesamte Bausparsumme setzt sich aus
Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen. Dies ist die Formel für günstiges
Geld, das dazu beitragen soll, schneller in die eigenen vier Wände zu kommen. So muss zunächst ein
Bausparvertrag abgeschlossen werden, bei dem ein Guthaben von rund 40 Prozent
der gesamten Bausparsumme angespart sein muss. Meist handelt es sich dabei um
einen Zeitrahmen von rund sieben Jahren. Sind verschiedene Voraussetzungen nach
einem speziellen Punkteverfahren erfüllt, kommt es zur Zuteilung. Bereits bei
Abschluss des Vertrages werden die Verzinsung der Einzahlungen durch den
Bausparer, sowie die Zins- und Tilgungssätze für den Kredit in der
Darlehensphase festgelegt. Ein schwankender Zinssatz auf dem freien
Kapitalmarkt muss daher den Darlehensnehmer nicht beunruhigen. Ein Bauspardarlehen
eignet sich für alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen wie beispielsweise dem Bau
oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, für den Anbau, den Umbau
oder die Erweiterung eines Hauses, zur Ablösung von Hypotheken und
Grundschulden, sowie für Modernisierungsarbeiten. Als besonders
attraktiv gestaltet sich ein Bausparvertrag
für junge Menschen, die über ein niedriges Einkommen verfügen. Hier kann
beispielsweise eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, die an
bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gebunden sind. Zu den weiteren
Vorteilen dieser Darlehensart gehört die Planungssicherheit, da der Bausparer
bereits bei Vertragsabschluss erfährt, welche monatliche Belastung ihn
erwartet. Hinzu kommt, dass das Bauspardarlehen durch eine nachrangige
Grundschuld abgesichert werden kann. Das heißt, dass die Bausparkasse im Falle
einer Zwangsvollstreckung anderen Kreditinstituten den Vorrang lässt. Da Banken
meistens höhere Darlehenssummer gewähren als Bausparkassen, werden diese
erstrangig abgesichert. Hinzu kommt auch, dass meist bei den Bausparkassen eine
Sondertilgung oder eine sofortige Rückzahlung möglich ist, um so schneller
entlastet zu werden. |