Nachsteuerrenditen bei Tages- und Termingeld
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Den Boom an Tagesgeldkonten, den Deutschland erlebt, verdankt man wohl der zunehmenden Aufklärung durch Presse und Fachorgane. Immer mehr Anleger erkennen, dass es unsinnig ist, sein Geld für 1% Zinsen pro Jahr auf einem Sparbuch verkümmern zu lassen, und legen es stattdessen lieber auf einem Tagesgeldkontooder einem Termingeldkonto an und kassieren so Zinsen von bis zu 4% pro Jahr, in einigen Fällen sogar noch mehr. Doch nicht nur auf möglichst hohe Zinsen sollte bei der Auswahl eines Tagesgeldkontos oder Termingeldkonto geachtet werden, sondern auch auf die Erteilung eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge in ausreichender Höhe. Denn seit dem 1. Januar 2007 gelten neue Höchstgrenzen für Sparerfreibeträge. Waren bislang Zins- und Kapitalerträge in einer Höhe von bis zu 1.371 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Verheiratete, so wurde dieser auf nunmehr nur noch 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Verheiratete gekürzt. Alle über diesen Betrag zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person hinausgehenden Zins- und Kursgewinne müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei Zinsen aufs Tagesgeld von derzeit 3,5 bis 4% pro Jahr und bei Festgeldvon bis zu 4,5% jährlich, kann ein Lediger nur noch rund 20.000 Euro anlegen, um auf die erzielten Zinsen keine Steuern zahlen zu müssen. Doch auch das geht nur, wenn man seine Freistellungsaufträge nicht verteilen muss wie zum Beispiel aufs Girokonto, Depot und Tagesgeldkonto. Beim Vergleich der aufs Tagesgeld oder Festgeld gewährten Zinsen mit denen anderer Anlageformen, sollten Sie diesen Tatbestand immer berücksichtigen, um sich letzten Endes nicht für die Anlageform mit der höchsten Vorsteuerrendite, sondern für die mit der höchsten Nachsteuerrendite zu entscheiden.
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